Attenweiler

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Hundesteuer

Die Hundesteuerbescheide werden den Hundehaltern im Januar zugesandt.

Alle über drei Monate alten Hunde im Gemeindegebiet sind anzumelden. Die Hundehaltung ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung anzuzeigen. Sollte die Hundehaltung zwischenzeitlich beendet worden sein, so muss die Abmeldung an die Gemeinde Attenweiler erfolgen.

Der fällige Betrag ist unter Angabe des auf dem Steuerbescheid ausgewiesenen Buchungszeichens beginnend mit 5.0102. … und zur Fälligkeit (i.d.R. mitte Februar eines Jahres) zu entrichten. Soweit der Gemeindekasse ein SEPA-Mandat vorliegt, wird der fällige Betrag vom Konto des Hundehalters abgebucht. Sollten Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, ist die Gemeinde dazu verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.

Gerne können Sie uns für zukünftige Zahlungen eine Abbuchungsermächtigung erteilen.

Für Auskünfte und Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse:

Frau Anja Reklau (07357/9209-14) oder unter anja.reklau@attenweiler.de

 

  • Ersthund:
    66,00 Euro
  • für den zweiten und jeden weiteren Hund:
    114,00 Euro
  • Zwinger:
    132,00 Euro

Hundesteueran- und abmeldung